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   OLG Naumburg, 28.06.2023 - 1 Ws 121/23   

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https://dejure.org/2023,24438
OLG Naumburg, 28.06.2023 - 1 Ws 121/23 (https://dejure.org/2023,24438)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2023 - 1 Ws 121/23 (https://dejure.org/2023,24438)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - 1 Ws 121/23 (https://dejure.org/2023,24438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle wegen des Vorwurfs der Unterschlagung und der Fälschung beweiserheblicher Daten im Zusammenhang mit Coronaimpfung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 10 M 18/23

    Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten im Disziplinarverfahren; Verstoß

    (eee) Der Antragsteller kann schließlich auch nicht damit durchdringen, dass er durch den Beschluss des Landgerichts Halle (Saale) vom 28. Februar 2023 (16 KLs 905 Js 4537/21 ) sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 28. Juni 2023 (1 Ws 121/23) in wesentlichen Teilen "rehabilitiert" sei, was für die hier relevante Prüfung der Prognoseentscheidung eine maßgebliche Bedeutung habe.
  • VG Magdeburg, 12.07.2023 - 15 B 21/23

    Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen disziplinarrechtlichen Dienstenthebung;

    Der Antragsteller stellt maßgeblich darauf ab, dass das Landgericht A-Stadt mit Beschluss vom 28.02.2023 (16 KLs 905 Js 4537/21 {2/22}) und das OLG Naumburg mit Beschluss vom 28.06.2023 (1 Ws 121/23) bezüglich der Vorgänge um die Corona-Schutzimpfung keine Strafbarkeit des Antragstellers feststellten und die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen mangels hinreichenden Tatverdachts ablehnten.
  • VG Magdeburg, 26.10.2023 - 15 B 43/23

    Disziplinarrecht: Vertrauensverlust wegen Verstoß gegen die Impfpriorität;

    Daran ändert nichts, das das Landgericht A-Stadt mit Beschluss vom 28.02.2023 (16 KLs 905 Js 4537/21 [2/22]) und das OLG N. mit Beschluss vom 28.06.2023 (1 Ws 121/23) bezüglich der Vorgänge um die Corona-Schutzimpfung keine Strafbarkeit des Antragstellers feststellten und die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen mangels hinreichenden Tatverdachts ablehnten.
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